Eine passende Pflegefachkraft ist gefunden. Trotzdem vergehen oft Monate, bis sie tatsächlich arbeiten kann. Der Grund: Der Pflegeberuf ist in Deutschland reglementiert. Wer als Pflegefachperson arbeiten möchte, braucht eine staatliche Erlaubnis. Dieser Artikel erklärt, was das für Ihre Planung bedeutet.
Wer prüft die Anerkennung?
Zuständig ist die Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in der Regel das Landesamt oder Landesverwaltungsamt. Sie vergleicht die im Ausland erworbene Ausbildung mit dem deutschen Rahmenlehrplan für Pflegefachpersonen und prüft die Gleichwertigkeit.
Der Sprachnachweis: B1 für die Einreise, B2 für die Arbeit
Für die Einreise selbst reicht je nach Verfahren theoretisch ein Sprachnachweis auf Niveau B1. In der Praxis setzen wir bei Heinz trotzdem konsequent auf B2, und zwar nicht, weil es vorgeschrieben ist, sondern weil der Pflegealltag es verlangt: Patientengespräche, Übergaben im Team, Dokumentation. Wer mit B1 anfängt, kann im Alltag schnell an seine Grenzen stoßen, für die Fachkraft genauso wie für die Einrichtung.
Für die vollständige Anerkennung ist B2 ohnehin verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2024 kann dafür auch die Fachsprachenprüfung B2 Pflege genutzt werden, eine Prüfung, die gezielt auf den Pflegealltag zugeschnitten ist: ein simuliertes Patientengespräch, ein Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen, ein typisches Schriftstück wie ein Pflegebericht.
Die Wege zum vollständigen Abschluss
Wird die ausländische Ausbildung nicht vollständig als gleichwertig anerkannt, erhält die Fachkraft einen Defizitbescheid. Bei der Anerkennung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann gleichen drei Wege diese sogenannten wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Pflegeausbildung aus.
- Anpassungslehrgang. Ein Lehrgang bei einer Pflegeeinrichtung oder einem Bildungsträger, der gezielt die fehlenden theoretischen und praktischen Kenntnisse vermittelt. Umfang und Dauer richten sich nach den festgestellten Defiziten, als Richtwert gelten oft rund 640 Unterrichtseinheiten, in der Praxis kann der Lehrgang aber auch bis zu zwei Jahre dauern. Er endet mit einer Bewertung beziehungsweise einem Beurteilungsgespräch, nicht mit einer klassischen Prüfung. Der Vorteil: Die Fachkraft arbeitet währenddessen bereits im Betrieb mit und wird eng begleitet. Die Kosten übernimmt häufig zu großen Teilen die Agentur für Arbeit.
- Kenntnisprüfung. Eine Ausgleichsmaßnahme für Fachkräfte aus Drittstaaten. Für Abschlüsse aus der EU, dem EWR oder der Schweiz gilt stattdessen die Eignungsprüfung, ein eigener, meist einfacherer Weg. Statt eines Lehrgangs wird die Gleichwertigkeit direkt in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen, schriftlich, mündlich und praktisch, der praktische Teil dauert rund 240 Minuten. Das geht schneller als der Lehrgang, ist aber anspruchsvoller und läuft ohne begleitende Qualifizierungsphase. Diesen Weg wählen oft Kandidat:innen, die fachlich und sprachlich bereits gut vorbereitet sind.
- Anerkennungspartnerschaft. Ein neuerer Weg, seit dem 1. März 2024 durch das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich (§ 16d Abs. 3 AufenthG). Arbeitgeber und Fachkraft schließen dafür eine verbindliche Vereinbarung, die Anerkennung erst nach der Einreise durchzuführen und das Verfahren gemeinsam zu betreiben. Voraussetzungen sind eine mindestens zweijährige Berufsausbildung im Ausland, Deutschkenntnisse auf mindestens A2-Niveau, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers, das Verfahren zu unterstützen. Die Fachkraft reist ein und arbeitet bereits, zunächst als Hilfskraft, parallel zum laufenden Anerkennungsverfahren, statt vorher im Ausland zu warten. Der Aufenthaltstitel gilt zunächst bis zu einem Jahr und lässt sich auf insgesamt bis zu drei Jahre verlängern. Bei Heinz ist dieser Weg bislang die Ausnahme, nicht der Regelfall.
Der praktische Unterschied: Lehrgang und Kenntnisprüfung setzen in der Regel eine bereits weitgehend abgeschlossene oder laufende Anerkennung voraus, mit Einreise zum Zweck der Anerkennung, das ist bei Heinz der übliche Weg. Die Anerkennungspartnerschaft zieht die Einreise dagegen vor und lässt die Fachkraft schon vor Abschluss der Anerkennung im Betrieb mitarbeiten, in der Praxis für uns aber eher die Ausnahme.
Einreise trotz Defizitbescheid: schon arbeiten, während die Anerkennung läuft
Ein Defizitbescheid bedeutet nicht Warten im Ausland. Das Defizit lässt sich in Deutschland ausgleichen, genau das ist auch für uns das Ziel.
In dieser Übergangsphase wird bereits gearbeitet, meist als Pflegehilfskraft, als Anpassungspraktikant:in oder als Pflegefachkraft in Anerkennung, je nachdem, wie groß die festgestellte Lücke ist. Immer unter fachlicher Aufsicht, aber eben nicht auf der Ersatzbank. Für die Einrichtung heißt das: eine zusätzliche, mitarbeitende Kraft im Haus, schon bevor das Verfahren abgeschlossen ist.
Aus unserer Praxis dauert diese Übergangsphase, abhängig vom konkreten Defizit- beziehungsweise Feststellungsbescheid, zwischen drei und teilweise zwölf Monaten. Wir behalten den Verlauf im Blick und steuern aktiv gegen, wenn sich ein Verfahren unnötig in die Länge zieht.
Wie lange dauert das wirklich?
Hier gilt es, ehrlich zu sein: Das Gesamtverfahren dauert in der Regel mehrere Monate, abhängig vom Bundesland und davon, wie vollständig die eingereichten Unterlagen sind. Plätze für Anpassungslehrgänge sind gefragt und teilweise knapp. Das ist eine reale Hürde in der Personalplanung, keine Formsache.
Genau deshalb macht eine sorgfältige Vorbereitung von Anfang an den entscheidenden Unterschied.
Was Heinz für Ihre Einrichtung übernimmt
Heinz begleitet den gesamten Anerkennungsprozess, digital und persönlich zugleich. Die Prozessbegleitung läuft über die Plattform Ankaadia, die Sprachförderung in Zusammenarbeit mit Lingoda. Das Team um Tanja Grabow und Tabeia Antonio steht der Fachkraft und der Einrichtung während des gesamten Verfahrens als feste Ansprechperson zur Seite.
Diese sorgfältige Vorbereitung zeigt sich im Ergebnis: Bei Heinz liegt die Erfolgsquote der Anerkennungsverfahren bei 98 Prozent.
Sie möchten wissen, wie lange der Anerkennungsprozess für Ihre nächste Pflegefachkraft konkret dauert? Rufen Sie durch.
Quellen: zuständige Landesbehörden nach Landesrecht, Pflegeberufegesetz, telc B2 Pflege, Fachkräfteeinwanderungsgesetz (2. Stufe, in Kraft seit März 2024, § 16d Abs. 3 AufenthG), Bayerisches Landesamt für Pflege, IHK Erfurt, fachkraefteeinwanderungsgesetz.de. Angaben zur Dauer der Übergangsphase (3 bis 12 Monate) beruhen auf eigenen Erfahrungswerten von Heinz.